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Beglaubigung und Apostille

Beglaubigung, Apostille, Überbeglaubigung etc.

Beglaubigte Übersetzung, Beglaubigung, Apostille, Legalisation - was ist das?

Eine beglaubigte Übersetzung beinhaltet die schriftliche übersetzung eines Dokuments und Beglaubigungs- oder Bestätigungsvermerk des Übersetzers und muss mit seiner Unterschrift und dem Stempelabdruck versehen sein. Die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung darf in Deutschland nur ein ermächtigter bzw. beeidigte, vereidigte oder öffentlich bestellter (je nach Bundesland) Übersetzer bestätigen.

Die Apostille ist die vereinfachte Art der Überbeglaubigung von Urkunden und hat die frühere Legalisation abgelöst. Die Form und der Inhalt einer Apostille sind einheitlich und wurden im Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 festgelegt. Eine Apostille ist an der Stempelform und anderen Merkmalen sehr leicht zu erkennen.

Die Apostille auf der Übersetzung garantiert, dass die beglaubigte Übersetzung im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung bzw. Überbeglaubigungen durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.

In manschen Fällen werden sogar zwei Apostillen verlangt - auf die Urkunde und auf die Unterschrift des Übersetzers. Die letztere wird im Volksmund "die 2. Apostille" genannt.

Die Anforderungen von Behörden in jedem Bestimmungsland können sehr unterschiedlich sein. Deshalb empfielt es sich, vorab zu klären, welche Urkunden und Beglaubigungen in jedem konkreten Fall erforderlich sind, damit die eingereichten Unterlagen akzeptiert werden.