Preise

Preise*

Der Preis für eine Übersetzung wird grundsätzlich nach Anzahl der Normzeilen (55 Zeichen inkl. Leerzeichen) oder der Seiten berechnet.

Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Honorarkosten nach JVEG (Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz) berechnet.

Das Übersetzen von medizinischen Vorlagen bedeutet:

  • Die zu übersetzenden Texte sind sehr fachspezifisch und erfordern besondere Kenntnisse;
  • Handschriftliche Dokumente oder Notizen sind keine Seltenheit.

Daher nehme ich den Zeilenpreis im Zieltext als Grundlage der Preisbildung.

Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Angebot, wenn Sie mir den zu übersetzenden Text zusenden.

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob Ihr Dokumente mit einer Überbeglaubigung/Apostille versehen werden müssen: Die Apostille auf die (Original)Urkunde muss vor der Übersetzung geholt werden! Für manche Angelegenheiten kann noch eine Apostille oder Legalisation auf die Unterschrift des Übersetzers erforderlich sein (z.B. im Ausbürgerungsverfahren beim Generalkonsulat der Ukraine oder der Republik Moldau). Diese Überbeglaubigung wird für die (Original)Übersetzung erteilt.

Preise für beglaubigte Übersetzungen (RU – Russisch, DE – Deutsch, UA – Ukrainisch)**

Preise für die Übersetzungen in oder aus anderen Sprachen (z.B. Englisch, Französisch, Rumänisch, Polnisch, Spanisch, Portugisisch, Italienisch, Türkisch, Serbisch, Bosnisch, Kroatisch oder Arabisch) - auf Anfrage.

Auszug aus der Preisliste:

  • Geburtsurkunde, Eheurkunde/Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde (RU/UA-DE-RU/UA) - €55,00
  • Negativbescheinigung (für die Eheschließung) (RU/UA-DE-RU/UA) - €65,00
  • Standesamtliche Archivbescheinigung/Nachweis der Namensänderung (für die Eheschließung) (UA-DE) - ab €100,00
  • Führerschein - €70,00
  • Einbürgerungszusicherung - €65,00
  • Ausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel - €70,00
  • Einfache Meldebescheinigung - €75,00
  • Erweiterte Meldebescheinigung - €100,00
  • Inlandspass (RU/UA-DE) - €150,00
  • Bescheinigung über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft (RU/UA-DE) - €60,00
  • Arbeitsbücher (RU/UA-DE-RU/UA) - Grundpreis €95,00 plus €20,00 pro Eintragung
  • Gerichtsbeschlüsse (RU/UA-DE-RU/UA) - ab €150,00 (abhängig vom Umfang)
  • Schulzeugnis, alt (RU/UA-DE) - €110,00
  • Schulzeugnis, neu (Karte mit Beilage) (RU/UA-DE) - €130,00
  • Diplom ohne Beilage (RU/UA-DE) - €60,00
  • Beilage zum Diplom (RU/UA-DE) - €200,00
  • Bescheinigung über die Rentenauszahlung (Rentenfonds) - ab €100,00
  • Apostille, Legalisation, Überbeglaubigung, notarielle Beglaubigung der Echtheit einer Kopie (als Bestandteil des Dokuments) - €18,00 pro Beglaubigung
  • Zweitausfertigung einer Übersetzung direkt bei der Auftragserteilung - €12,00 pro Ausfertigung (bis 4 Druckseiten + 2,00€/S. ab der 5. Druckseite)
  • Zweitausfertigung einer Übersetzung zu einem späteren Zeitpunkt - €30,00 pro Ausfertigung (bis 4 Druckseiten + 2,00€/S. ab der 5. Druckseite)
  • Bearbeitungsgebühr inkl. ggf. Versand per einfachen Brief national - ab €10,00 pro Auftrag
  • Versand per Brief Einschreiben Rückschein national - €15,00 zusätzlich
  • Eilzuschlag, Wochenenddienst – 30-100% je nach Dringlichkeit der Übersetzung

 

Preisbildung beim Dolmetschen

Die Dolmetschleistungen werden nach Arbeitszeit abgerechnet. Die Arbeitszeit besteht aus Fahrtzeit, Wartezeit und Dolmetschzeit, die wird gleich vergütet und insgesamt immer auf die nächsten 30 Minuten aufgerundet.

Preise auf Anfrage.

 

* Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer (19 %).

** Grundpreis ohne Apostille

Rechtliche Grundlagen zur Vergütung der Übersetzer- und Dolmetscherleistungen sind in der Rubrik "AGB" ausführlich aufgeführt.